III. Reich - Tag des Deutschen Handwerks 1939; Metallabzeichen mit intakter Nadel; Hersteller PF3; altersbedingte Gebrauchsspuren, Der Verkauf und die Lieferung von Gegenständen des 3. Reiches unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 86 Abs. III und 86a StGB. Der Besteller verpflichtet sich mit jeder Bestellung zur Einhaltung der genannten §§. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Jeder Besteller versichert die Kenntnisnahme der §§ 86/III und 86a. Ferner wird vom Besteller versichert, daß er den Shop und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwirbt.
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